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1. Beleuchtungssysteme mit Gasentladungslampe bieten hervorragende Leuchtleistung! Das Xenon-Beleuchtungssystem zeichnet sich durch ein dem Tageslicht ähnliches Licht und ein optimiertes Strahlmuster aus, das einem traditionellen Halogenscheinwerfer überlegen ist. Die Xenon-Systeme verwendet eine Xenon-Lichtquelle, die, verglichen mit traditionellen Halogenlampen, bei geringerem Energieverbrauch (35 Watt statt 55 Watt) den doppelten Lichtstrom erzeugt (ca. 3200 Lumen statt 1500 Lumen). Außerdem besitzt das Xenon-System eine längere Lebensdauer (3000 Stunden statt 500 Stunden). Es ist verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus:
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO) Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG) Eine Xenonnachrüstung setzt nach STVZO zwingend vorraus: Neuer Scheinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer. Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse) siehe unten: DC - geeignet für Xenonabblendlicht DR - geeignet für Xenonfernlicht DC/R - Bi- Xenon 2. Was bedeuten die Symbole in der Homologation? ![]() 2.1- bezeichnet die Art des homologierten Lichts. Erklärung der Abkürzungen: C - asymmetrisches Abblendlicht R - Fernlicht HC - asymmetrisches Abblendlicht mit Halogenglühbirnen HR - Fernlicht mit Halogenglühbirnen L - Hecknummernschild-Beleuchtung 1, 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6 - Blinkleuchte für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger A - vorderes Positionslicht R - Schlusslicht S1, S2, S3 - Bremslicht B - Nebellicht F - Nebelschlussleuchte für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger AR - Rückfahrlicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger RL - Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge Es sind auch Buchstabenkombinationen möglich, z.B.: CR, C/R, HCR, HC/R
2.2- die Referenzzahl, die die maximale Beleuchtungsstärke des Scheinwerfers angibt (siehe Frage Nr. 4).
2.3- das
Zeichen der internationalen Homologation, das aus dem Buchstaben „E”
und einer Kennziffer besteht. Die Kennziffer bezeichnet den Staat, der
die Genehmigung erteilt hat. Verzeichnis der Länder und ihrer Kennziffer [PDF]
(folgt noch). 2.4- individuelle Homologationsnummer des jeweiligen Produktes.
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