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Wichtiger
Hinweis:
ALLE
Halogen-Scheinwerferlampen in höherwattigen Versionen und XENON Umrüstungen,
die Sie bei RENNSPORT-EHM.de erwerben, sind NICHT für den Einsatz im
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Sie dürfen nur in sogenannten "OffRoad"-Fahrzeugen
und in Rallye-Fahrzeugen eingesetzt werden. Ein gesetzwidriger Einsatz im
öffentlichen Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung des
Fahrzeugs und somit zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Halogenlampen Information
Diese Halogenlampen für den Rallye- und Offroadeinsatz (NICHT für den
öffentlichen Straßenverkehr) arbeiten mit hohem Druck und hoher
Temperatur. Lampen nur in geschlossenen, sehr großen
Scheinwerfergehäusen betreiben.
Bitte beachten Sie, dass die
Rallyelampen eine höhere Leistung in Watt aufnehmen als die originalen
Halogenlampen. Deshalb ist es erforderlich, dass die Stromkabel und
Sicherungen für diese Leistungsaufnahme ausgelegt sind. In der Regel
für:
- 12 Volt - 100 Watt Leistung
ca. 1.0 - 1.5 mm2
- 12 Volt - 130 Watt Leistung
ca. 1.5 - 2.0 mm2
Bei kleineren Scheinwerfern, sowie bei Gebrauch als Dauerlicht
(Abblendlicht) können durch Überhitzung erhebliche Schäden
auftreten.
Verletzungen beim Aus- und Einbau können vermieden werden:
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Durch tragen von geeigneten Augen- und Handschutz.
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Lampen abkühlen lassen.
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Licht nicht eingeschaltet halten.
Vermeidung von Glasbruch im Scheinwerfer durch:
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Glaskolben nicht mit bloßen Händen berühren.
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Heruntergefallene u. verkratzte Glühlampen nicht verwenden.
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Kontakt zu Abdeckungen im Scheinwerfer vermeiden.
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Lampen vor Feuchtigkeit schützen.
Achtung: Glühlampen für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Diese Information entspricht dem Wissensstand am 1.3.2007
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1.
Beleuchtungssysteme mit Gasentladungslampe
bieten hervorragende Leuchtleistung!
Das Xenon-Beleuchtungssystem zeichnet sich
durch ein dem Tageslicht ähnliches Licht und ein optimiertes Strahlmuster aus,
das einem traditionellen Halogenscheinwerfer überlegen ist.
Die Xenon-Systeme verwendet eine
Xenon-Lichtquelle, die, verglichen mit traditionellen Halogenlampen, bei
geringerem Energieverbrauch (35 Watt statt 55 Watt) den doppelten Lichtstrom
erzeugt (ca. 3200 Lumen statt 1500 Lumen). Außerdem besitzt das Xenon-System
eine längere Lebensdauer (3000 Stunden statt 500 Stunden).
Es ist verboten, aus einem
Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette
Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.
Sie bestehen aus:
- einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer
(Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe)
- einer automatischen
Leuchtweitenregulierung
- einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage
(vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)
Jeder Scheinwerfer erhält seine
Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der
er betrieben wird.
Wenn die Lichtquelle
gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des
Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese
Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2
Satz 2 Nr.1 StVZO)
Fahren ohne Betriebserlaubnis führt
zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)
Eine Xenonnachrüstung setzt nach STVZO zwingend
vorraus: Neuer Scheinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für
Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend
vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer
automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für
die Scheinwerfer.
Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht
geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem
Gehäuse) siehe unten:
DC - geeignet für Xenonabblendlicht
DR - geeignet für Xenonfernlicht
DC/R - Bi- Xenon
2. Was bedeuten die Symbole in der Homologation?
2.1- bezeichnet die Art des homologierten Lichts. Erklärung der
Abkürzungen:
C - asymmetrisches Abblendlicht
R - Fernlicht
HC - asymmetrisches Abblendlicht mit Halogenglühbirnen
HR - Fernlicht mit Halogenglühbirnen
L - Hecknummernschild-Beleuchtung
1, 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6 - Blinkleuchte für Kraftfahrzeuge
und ihre Anhänger
A - vorderes Positionslicht
R - Schlusslicht
S1, S2, S3 - Bremslicht
B - Nebellicht
F - Nebelschlussleuchte für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
AR - Rückfahrlicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
RL - Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge
Es sind auch Buchstabenkombinationen möglich, z.B.: CR, C/R, HCR,
HC/R
2.2- die Referenzzahl, die die maximale
Beleuchtungsstärke des Scheinwerfers angibt (siehe Frage Nr. 4).
2.3- das Zeichen der internationalen Homologation, das
aus dem Buchstaben „E” und einer Kennziffer besteht. Die
Kennziffer bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt
hat. Verzeichnis der Länder und ihrer Kennziffer [PDF] (folgt
noch).
2.4- individuelle Homologationsnummer des jeweiligen
Produktes.
4. Was ist die Referenzzahl?
Der Grundparameter eines Fernscheinwerfers ist
seine maximale Lichtstärke, die über seine Reichweite entscheidet. Eine Aussage
über die maximale Lichtstärke liefert die Referenzzahl des Fernscheinwerfers
(die Referenzzahl mal 3 ergibt ungefähr die maximale Lichtstärke ausgedrückt in
tausend Candela). Bei den meisten Scheinwerfern ist die Referenzzahl in der Nähe
der Homologationsnummer zu sehen.
5. Wie hoch ist die maximal zulässige Referenzzahl?
Es ist nicht erlaubt, beliebig starke Scheinwerfer
einzusetzen. Erstens dürfen die Produzenten keine Scheinwerfer mit Referenzzahl
über 50 (150000cd) herstellen, zweitens darf die maximale Lichtstärke aller
gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer den Wert 225000cd nicht
überschreiten (die Referenzzahl beträgt insgesamt 75). Scheinwerfer, deren
gesamte Lichtstärke 225000cd überschreitet, dürfen allerdings auf geschlossenen
Strecken (z.B. bei einer Rallye), sowie außerhalb der öffentlichen Straßen
benutzt werden.
Seit
kurzem erlaubt der Gesetzgeber bei der Lichtleistung aller Fernscheinwerfer pro
Fahrzeug eine Referenzzahl von insgesamt 100 - anstatt wie bisher 75.
6. Was soll man mit den Scheinwerfern tun, durch welche die maximale
Beleuchtungsstärke überschritten wird?
Damit die maximale zulässige Lichtstärke nicht
überschritten wird, sind die Zusatzscheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr
mit Schutzdeckel abzudecken (in unserem Angebot erhältlich).
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